AnfO: § 1
EO: § 438
Die Anfechtung eines vertraglichen Veräußerungs- und Belastungsverbots, welches den Gläubiger an der Exekutionsführung in die betreffende Liegenschaft hindert, ist gegenüber dem Berechtigten zulässig und möglich (10 Ob 1586/95; RIS-Justiz RS0050778). Zu den Anfechtungsvoraussetzungen gehört die Befriedigungs(-un-)tauglichkeit der Beseitigung des Belastungs- und Veräußerungsverbots.