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Anfechtung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots und Befriedigungstauglichkeit

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/81ZIK 2022, 75 Heft 2 v. 18.5.2022

AnfO: § 1

EO: § 438

Die Anfechtung eines vertraglichen Veräußerungs- und Belastungsverbots, welches den Gläubiger an der Exekutionsführung in die betreffende Liegenschaft hindert, ist gegenüber dem Berechtigten zulässig und möglich (10 Ob 1586/95; RIS-Justiz RS0050778). Zu den Anfechtungsvoraussetzungen gehört die Befriedigungs(-un-)tauglichkeit der Beseitigung des Belastungs- und Veräußerungsverbots.

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