IO: §§ 71c, 260
GmbHG: §§ 76, 78
Besteht über Anteile einer Gesellschaft, über deren Vermögen mangels Kostendeckung kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, eine Treuhandschaft, kommt dem Treugeber keine Rekurslegitimation gegen den Beschluss, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wurde, zu, wenn das strittige Treugut - die Geschäftsanteile - im Zeitpunkt der Rekurserhebung bereits an einen Dritten veräußert wurde (RIS-Justiz RS0112377, RS0060201, RS0060058 [T4]).