Unter Berücksichtigung der GREx-Neuerungen iZm der Exekution auf Vermögensrechte spricht sich der Autor für die Zulässigkeit des exekutiven Zugriffs auf das Erbrecht aus und äußert sich kritisch zur Ansicht, wonach die Erbantrittserklärung ein pfändbares Gesamtrecht am Verlassenschaftsvermögen begründe.