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Heinrich-Pendl, Entscheidungsanmerkung zu 6 Ob 48/21h, JBl 2022, 100:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiterin: Mariana RisticZIK 2022/59ZIK 2022, 63 Heft 2 v. 18.5.2022

Der E 6 Ob 48/21h zufolge setze die Bonitätsprüfung vor der Vergabe eines Kleinkredits nicht zwingend Informationen über die Einkommens- und Vermögenssituation des Verbrauchers voraus. Die Autorin führt dagegen ua ins Treffen, dass dem Telos der Bonitätsprüfungs- und Aufklärungspflicht des Kreditgebers verbraucherschutzrechtliche Erwägungen zugrunde lägen, und hält daher ein Mindestmaß an Information über die Einkommensverhältnisse für erforderlich.

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