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Blaschke, Augen auf! Die bloße Teilnahme an einer verbotenen Einlagenrückgewähr kann zur Haftung führen, GeS 2021, 386:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiterin: Mariana RisticZIK 2022/57ZIK 2022, 63 Heft 2 v. 18.5.2022

Die E 6 Ob 61/21w zum Anlass nehmend erörtert der Autor, unter welchen Umständen die an der Durchführung einer verbotenen Einlagenrückgewähr Beteiligten haften, und widmet sich im Rahmen seiner Ausführungen insb der etwaigen Erkundigungspflicht des Beteiligten.

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