Auf Basis einer ausführlichen und kritischen Analyse des bisherigen Meinungsstands setzt sich der Autor mit der (zumin-
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dest teilweisen) Qualifikation von Entlohnungsansprüchen des Verlassenschaftskurators als Masseforderungen in analoger Anwendung des § 46 Z 2 IO auseinander. Im Anschluss verdeutlicht er, wie die praktisch wichtige Durchsetzung der Entlohnungsansprüche im Insolvenzverfahren erfolgt.