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Entwicklungen im Gebührenrecht

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/42ZIK 2022, 41 Heft 2 v. 18.5.2022

Der Gesetzgeber des RIRUG (BGBl I 2021/147) änderte anlässlich der Regelung der Gebühren für die neuen Restrukturierungsverfahren das Gebührenrecht für (Vor-)Insolvenzverfahren erheblich (s dazu Mohr/Reichel, RIRUG: Allgemeine Änderungen im Insolvenzrecht und im Gebührenrecht, in Konecny, RIRUG [2021] 251 [253 ff]; s weiters Konecny in Fidler/Konecny/Riel/Trenker, ReO [im Druck] 499 ff). Auch die ZVN 2022 brachte Änderungen im Gebührenrecht (s ZIK 2022/41, 41, Pkt 5. und Mohr, ZIK 2022/44, 45 [47 f]). Das BMJ hat aus diesem Anlass die GGG-Richtlinie TP 5 und 6 bekanntgemacht (mit Stand 23. 3. 2022; s https://www.justiz.gv.at/home/service/gebuehren-und-einbringungsrecht-/ggg-richtlinie-tp-5-und-6.b5c.de.html ). Die RL befasst sich mit den Gerichtsgebühren für Insolvenz-, Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren.

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