In der E OGH 6 Ob 179/14p stellt der OGH fest, dass die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans auch eine Kürzung der Aufrechnungsbefugnisse der Insolvenzgläubiger zur Folge hat. Anlässlich dieser Entscheidung widmet sich der Beitrag der Frage der Zulässigkeit einer außergerichtlichen Eventualaufrechnung und deren praktischer Bedeutung.