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Derntl/Weinberger, Auftraggeberhaftung: Widmung von Haftrücklässen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, AVR 2021, 102:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiterin: Mariana RisticZIK 2021/144ZIK 2021, 149 Heft 4 v. 8.10.2021

Seite 149


AGH-Freistellungszahlungen und die Freigabe von Haftrücklässen sind während eines Insolvenzverfahrens auf als Masseforderung qualifizierte Beitragsrückstände anzurechnen. Der Beitrag untersucht, was zu gelten hat, wenn bei Leistung einer AGH-Freistellungszahlung oder Freigabe des Haftrückerlasses das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde.

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