Zwei jüngere, die Überlassung überschuldeter Verlassenschaften an Banken betreffende Entscheidungen des OGH zum Anlass nehmend, zeigt der Autor einige diskutable Fragen iZm der Überlassung an Zahlungs statt (§§ 154 f AußStrG) auf.
Zwei jüngere, die Überlassung überschuldeter Verlassenschaften an Banken betreffende Entscheidungen des OGH zum Anlass nehmend, zeigt der Autor einige diskutable Fragen iZm der Überlassung an Zahlungs statt (§§ 154 f AußStrG) auf.