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Zur Anmeldung einer Forderung aus einer Bankgarantie

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2021/73ZIK 2021, 66 Heft 2 v. 14.5.2021

IO: §§ 51, 103, 110

ABGB: §§ 1014, 1358

Bei einer Bankgarantie steht der Bank ein Aufwandersatzanspruch gegen ihren Auftraggeber grundsätzlich zu, wenn sie dem aus der Bankgarantie Begünstigten Zahlung geleistet hat. Ist (wie im Anlassfall) der Garantieauftraggeber insolvent und wurde die Garantie vor Insolvenzeröffnung gelegt, steht der Aufwandersatzanspruch gegen den (die Bankgarantie vormals beauftragt habenden) Schuldner als Insolvenzforderung zu (8 Ob 200/02y mwN).

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