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Übertragung eines Gesellschaftsanteils des Schuldners und Prozesssperre

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2021/69ZIK 2021, 61 Heft 2 v. 14.5.2021

IO: § 2 Abs 2, § 6 Abs 3, § 44 Abs 1

GmbHG: §§ 41, 76 Abs 2

Ein Wechsel der Rechtszuständigkeit für den Geschäftsanteil an einer GmbH setzt die Einhaltung der Notariatsaktsform voraus, und zwar sowohl im Hinblick auf das Verpflichtungs- als auch auf das Verfügungsgeschäft. Fehlt dieser (form)wirksame Übertragungsakt, ist der Geschäftsanteil rechtlich noch dem Schuldner zugeordnet.

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