Der Verfasser erläutert jeweils den Umfang und die Kriterien der Prüfung des tatsächlichen Reorganisationsbedarfs, dem sowohl als Entlastungsbeweis bei Vorliegen eines bilanziellen Reorganisationsbedarfs iSd Krisentatbestands gem § 2 EKEG als auch bei der Beurteilung der Rückzahlungssperre gem § 14 Abs 1 EKEG Bedeutung zukommt.