Nach langem Warten ist im Bereich des internationalen Insolvenzrechts unmittelbar mit Vorliegen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU1 Ernüchterung eingetreten. Das Abkommen beinhaltet keinerlei Vereinbarungen zur Zusammenarbeit in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Da das Vereinigte Königreich nunmehr zum Drittstaat geworden ist, gewinnt die Thematik rund um die Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren erneut an Bedeutung. Im Besonderen ist nunmehr auch die Durchsetzung des beliebten Sanierungsvehikels Scheme of Arrangement in der EU mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden.