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Keine Sicherung des Schadenersatzanspruchs nach § 23 IO durch das Bestandgeberpfandrecht

BeiträgeAssoz. Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger/MMag. Dr. Nina PichlerZIK 2021/48ZIK 2021, 45 Heft 2 v. 14.5.2021

Die Frage, ob das Bestandgeberpfandrecht nach § 1101 ABGB auch Schadenersatzansprüche nach § 23 IO abdeckt, wurde im jüngeren Schrifttum kontrovers beantwortet. Das OLG Wien hat nun unter Verweis auf die mangelnde Abgeltungsfunktion für die Nutzungsüberlassung sowie die Zwecke des § 23 IO eine Deckung verneint.

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