IO: §§ 156a, 193, 198
2. COVID-19-JuBG: § 11
Die Regelung über die Stundung von Zahlungsplanraten ist mangels Gesetzeslücke nicht analog auf die Sanierungsplanraten anzuwenden.
IO: §§ 156a, 193, 198
2. COVID-19-JuBG: § 11
Die Regelung über die Stundung von Zahlungsplanraten ist mangels Gesetzeslücke nicht analog auf die Sanierungsplanraten anzuwenden.