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Keine Zahlungsunfähigkeit bei in ausreichender Höhe hinterlegtem Betrag

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2021/24ZIK 2021, 29 Heft 1 v. 18.3.2021

IO: § 66

Organschaftliche Vertreter einer juristischen Person haben im Eröffnungsverfahren eine selbstständige verfahrensrechtliche Stellung, sodass sie zur Anfechtung von Eröffnungsbeschlüssen auch im eigenen Namen legitimiert sind (RIS-Justiz RS0114476), unabhängig davon, ob das Organ den zugrunde liegenden Antrag gestellt hat. Dies gilt auch bei bloßer Gesamtvertretungsbefugnis (vgl RIS-Justiz RS0065174 = 1 Ob 526/89).

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