Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einigen "Tücken" für den Insolvenzverwalter als Parteienvertreter im Falle der Selbstberechnung der GrESt (und damit der ImmoESt) und möglichen Lösungsansätzen.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einigen "Tücken" für den Insolvenzverwalter als Parteienvertreter im Falle der Selbstberechnung der GrESt (und damit der ImmoESt) und möglichen Lösungsansätzen.