vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung als "schwerwiegende Rückforderungsvereinbarungen" gem Art 20 STS-VO?11VO (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG , 2009/138/EG , 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) 1060/2009 und (EU) 648/2012, ABl L 2017/347, 35.

BeiträgeMag. Matthias SchimkaZIK 2021/8ZIK 2021, 15 Heft 1 v. 18.3.2021

Nach den Vorgaben des europäischen Gesetzgebers müssen Verbriefungen einfach, transparent und standardisiert sein, um das STS-Gütesiegel und die damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Vorteile zu erhalten. Die Anforderungen an die Einfachheit verlangen, dass die Zweckgesellschaft Eigentum an den maßgeblichen Risikopositionen erwirbt. Dieser Eigentumserwerb muss in der Verkäuferinsolvenz wirksam bleiben. Schwerwiegende Rückforderungsvereinbarungen, die dem Insolvenzverwalter des Verkäufers eine Rückforderung der Risikopositionen leicht ermöglichen, sind verboten. Ob dieses Verbot die Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung (IO) umfasst, soll in diesem Aufsatz untersucht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte