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Eröffnungsverfahren: Mangelnde Sprachkenntnisse des Schuldners/Prüfung der Kostendeckung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2020/298ZIK 2020, 247 Heft 6 v. 30.12.2020

IO: §§ 71, 100, 100a, 101, 183, 252, 260

Geo: § 82

Mangels abweichender Bestimmungen in der IO gilt auch im Insolvenzverfahren die Regelung der ZPO, nach der über den Rekurs ohne vorhergehende mündliche Verhandlung zu entscheiden ist.

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