Vor dem Hintergrund der E OGH 17 Ob 1/20a, in der sich der OGH mit der Frage beschäftigte, ob die Rückzahlungssperre des EKEG auch auf Kreditgeber anwendbar ist, die erst nach Kreditgewährung und Kreditrückzahlung Gesellschafterstellung erlangen, setzt sich der Beitrag mit der ratio legis des Kapitalersatzrechts auseinander, erarbeitet Kriterien für zukünftige Gesellschafter im EKEG und nimmt kritisch zur Entscheidung des OGH Stellung.