Vor dem Hintergrund der E EuGH C-716/17 , A und EuGH C-47/18 , Riel befasst sich der Beitrag mit der Reichweite der vis attractiva concursus sowie mit der analogen Geltung der EuGVVO im Anwendungsbereich der EuInsVO und mit der Ausstrahlungswirkung des COMI.