Der Beitrag zur Anfechtung von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen befasst sich mit der Ermittlung des auf die Rechtshandlung anwendbaren Rechts und kommt zum Ergebnis, dass eine Anknüpfung an das Vertragsstatut erfolgen müsse.
Der Beitrag zur Anfechtung von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen befasst sich mit der Ermittlung des auf die Rechtshandlung anwendbaren Rechts und kommt zum Ergebnis, dass eine Anknüpfung an das Vertragsstatut erfolgen müsse.