Die Auswirkung des Transports eines Sicherungsgegenstandes von Deutschland nach Österreich auf ein daran in Deutschland durch Besitzkonstitut begründetes Sicherungseigentum wurde vom OGH in der E 3 Ob 249/18s entschieden. Im vorliegenden Beitrag analysiert und würdigt die Verfasserin diese Entscheidung des OGH.