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Verteilung nach Freihandverkauf unter Berücksichtigung mehrerer Forderungen eines Gläubigers

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2020/104ZIK 2020, 87 Heft 2 v. 25.5.2020

IO: § 119

EO: §§ 214, 216 ff

Im Verteilungsverfahren nach einem Freihandverkauf hat das InsolvenzG die Vorschriften der EO einschließlich ihrer Verteilungsgrundsätze anzuwenden (8 Ob 271/00m). Sie enthalten dispositive (RIS-Justiz RS0123192) Regelungen über die Rangordnung der zu berichtigenden Ansprüche und die Verteilung der Masse sowie darüber, wie bei Unzulänglichkeit der Verteilungsmasse vorzugehen ist. Im letzten Fall sind mangels anderweitiger Einigung über die Verteilung die eine gleiche Rangordnung genießenden Ansprüche samt Nebengebühren nach Verhältnis ihrer Gesamtbeträge zu berichtigen.

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