Mit dem ZZRÄG 2019 wurde normiert, dass die Mitübertragung eines Pfandrechtes im Zuge der Abschreibung eines Grundstücks in eine neue Einlage keine gebührenpflichtige "Eintragung zum Erwerb eines Pfandrechtes" darstellt. Die Verfasser führen aus, weshalb ein derartiger Grundbuchsvorgang ihrer Meinung nach - entgegen der Rechtsprechung des VwGH - bereits nach der alten Rechtslage nicht als gebührenpflichtiger Erwerb eines Pfandrechtes anzusehen war.