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Jurisdictio, quo vadis? Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen im Wandel der Zeit

BeiträgeDr. Reinhard RebernigZIK 2020/76ZIK 2020, 74 Heft 2 v. 25.5.2020

Höchstgerichtliche Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung stehen immer im Mittelpunkt des Interesses. Zuletzt hat der für anfechtungsrechtliche Streitigkeiten zuständige 17. Senat des OGH die Abtretbarkeit des insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruches bejaht. Rund ein halbes Jahr später anerkennt der Senat eine aufschiebend bedingte Gläubigerstellung der Finanzverwaltung für die vom Arbeitgeber nicht abgeführte Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers. Inwiefern diese Beurteilung Auswirkungen auf die Anfechtung von Lohnsteuerzahlungen im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers haben könnte, blieb ausdrücklich offen.11OGH 17 Ob 7/19g unter Verweis auf die Kritik von König, JBl 2017, 128 (131) (Entscheidungsanmerkung). Dieser Frage widmet sich der folgende Beitrag.

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