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COVID-19: Sanierungsplantagsatzung

BeiträgeRA Dr. Stephan RielZIK 2020/74ZIK 2020, 67 Heft 2 v. 25.5.2020

Auch wenn der insofern wenig optimistische Gesetzgeber erwartet, dass in Zeiten der COVID-19-Pandemie "Unternehmen (...) wegen der anhaltenden Krise eine Sanierung durch Sanierungsplan nicht erreichen können,"11AB 116 BlgNR 27. GP 21 (zum 4. COVID-19-Gesetz). werden gerade in der befürchteten "Pleitenwelle" Sanierungsplantagsatzungen durchzuführen sein.22Vgl etwa Trenker, Kapitel 14: Insolvenzrecht, in Resch, Das Corona-Handbuch - Österreichs Rechtspraxis zur aktuellen Lage1.00 Rz 19 (Stand 10. 4. 2020, rdb.at), wonach andernfalls "Amtshaftungsansprüche in hard cases, wenn also evident ist, dass eine rasche Annahme des Sanierungsplanes für den Unternehmensfortbestand essentiell ist (…), nicht von vornherein von der Hand zu weisen" seien. Zentrale Norm dazu ist bis Jahresende 2020 § 3 Abs 4 1. COVID-19-JuBG idF 8. COVID-19-Gesetz.33Art I 8. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/30.

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