Auch wenn der insofern wenig optimistische Gesetzgeber erwartet, dass in Zeiten der COVID-19-Pandemie "Unternehmen (...) wegen der anhaltenden Krise eine Sanierung durch Sanierungsplan nicht erreichen können,"1 werden gerade in der befürchteten "Pleitenwelle" Sanierungsplantagsatzungen durchzuführen sein.2 Zentrale Norm dazu ist bis Jahresende 2020 § 3 Abs 4 1. COVID-19-JuBG idF 8. COVID-19-Gesetz.3