Bei der raschen COVID-19-Gesetzgebung fällt es nicht leicht, den Überblick zu bewahren. Die folgenden Übersichten sollen dabei helfen. Vorauszuschicken ist, dass es mittlerweile 17 COVID-19-Gesetze gibt.1 Im 2. COVID-19-Gesetz finden sich neben dem 1. COVID-19-JuBG2 (Art 21) sowohl Änderungen der IO (Art 22) als auch der EO (Art 23). Mit dem 4. COVID-19-Gesetz wurden das 1. COVID-19-JuBG novelliert (Art 32), das 2. COVID-19-JuBG mit insolvenz- und exekutionsrechtlichen Änderungen erlassen (Art 37) und die IO geändert (Art 33). Mit dem 8. COVID-19-Gesetz wurde neuerlich das 1. COVID-19-JuBG novelliert; es beinhaltet auch Sonderregelungen zu Verfahren, auf die die Bestimmungen der IO und der EO anzuwenden sind.