Die weitreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 erforderten zahlreiche Rechtsänderungen zur Umsetzung. Viele betrafen das Insolvenzrecht oder das für Insolvenzverfahren maßgebliche Zivilverfahrensrecht. Im Mittelpunkt standen das 2. COVID-19-Gesetz mit dem 1. COVID-19-JuBG (BGBl I 2020/16) und das 4. COVID-19-Gesetz mit dem 2. COVID-19-JuBG (BGBl I 2020/24), beide enthielten auch Änderungen der IO. Jüngst brachte das 8. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/30) Neuerungen für Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen.