Die wirtschaftlichen Auswirkungen des "Shutdown" aufgrund der COVID-19-Pandemie haben viele Unternehmen mit unerwarteter Härte getroffen und stellen deren Leitungsorgane vor ungeahnte Herausforderungen. Mit den COVID-19-Gesetzen wird (ua) versucht, durch Änderungen im Bereich der Insolvenzvoraussetzungen und Insolvenzantragsfristen sowie der Bestimmungen zur Haftung von Leitungsorganen eine kurzfristige "Insolvenzwelle" zu verhindern. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Anforderungen an die Restrukturierungsberatung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Pandemie und der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen.