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Vorfinanzierung von Arbeitnehmerentgelt und Insolvenz-Entgeltsicherung

JudikaturBearbeiter: Andreas KonecnyZIK 2020/53ZIK 2020, 45 Heft 1 v. 15.3.2020

IESG: § 1 Abs 2, § 7 Abs 6a

ABGB: § 1422

Die Bestimmung, nach der eine für den Gläubiger oder Zessionar erkennbar zur Vorfinanzierung von laufendem Entgelt erfolgte Pfändung, Verpfändung oder Übertragung eines gesicherten Anspruchs gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds rechtsunwirksam und daher die Auszahlung an den Anspruchsberechtigten vorzunehmen ist, erweitert nicht die bestehenden Möglichkeiten der Vorfinanzierung zulasten des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, sondern schränkt diese vielmehr ein.

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