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Zur (Un-)Zulässigkeit des Sanierungsplanantrags

JudikaturBearbeiter: Andreas KonecnyZIK 2020/46ZIK 2020, 37 Heft 1 v. 15.3.2020

IO: §§ 141, 149, 150

Das InsolvenzG hat einen Sanierungsplanantrag einem gerichtlichen Vorprüfungsverfahren zu unterziehen. Die Wahrnehmung von Unzulässigkeitsgründen erfolgt von Amts wegen. Ergeben sich - auch inhaltliche - Bedenken und ist der Mangel behebbar, ist dem Schuldner Gelegenheit zur Verbesserung des Sanierungsplanantrages zu geben (RIS-Justiz RS0113712).

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