Der potenzielle Anwendungsbereich der PRIIP-VO 1286/2014 ABl L 2014/352, 1 umfasst neben entsprechend ausgestalteten traditionellen Finanzinstrumenten (etwa bestimmten Anleihen und Derivaten) auch alternative Finanzierungsformen, wie Veranlagungen und Crypto-Assets. Die Autoren erörtern, unter welchen Voraussetzungen diese alternativen Finanzierungsformen der PRIIP-VO unterliegen können und präsentieren eine - auch für traditionelle Finanzierungsinstrumente gültige - Checkliste.