Der OGH sprach in der E 3 Ob 249/18s aus, dass ein in Deutschland mittels Besitzkonstitut begründetes Sicherungseigentum bei Verbringung der betroffenen Sachen nach Österreich fortwirke. Die Autorin erörtert die Behandlung von Mobiliarsicherheiten im internationalen Privatrecht in Rechtsprechung und Lehre vor dieser Judikaturwende und unterzieht die Entscheidung einer eingehenden Betrachtung und Würdigung.