Nach der E EuGH C-383/18 , Lexitor ist Art 16 der VKrRL 2008/48 ABl L 2008/133, 66 dahin gehend auszulegen, dass bei vorzeitiger Kreditrückzahlung auch nicht laufzeitabhängige Kosten zu ermäßigen sind. Der Autor analysiert die Entscheidung und befasst sich mit weiterführenden Fragen, etwa wie die Ermäßigung laufzeitunabhängiger Entgeltansprüche des Kreditgebers und Dritter zu berechnen ist.