Der OGH hat in der E 10 Ob 86/18x erneut ausgesprochen, dass Adressaten des Verbots der Einlagenrückgewähr grundsätzlich die Gesellschaft und deren Gesellschafter sind, nicht aber Dritte. Die AutorInnen bieten einen Überblick zur Einlagenrückgewähr und zu den Nachforschungspflichten des Kreditgebers, beleuchten die Neuheiten der Entscheidung und begrüßen diese, weil sie darlege, wann Erkundigungs- und Prüfungspflichten einer Bank wegfallen können.