Die Autorin setzt sich mit der E EuGH C-47/19 , Riel auseinander. Sie analysiert das Bestehen einer Annexzuständigkeit für Feststellungsklagen betreffend Insolvenzforderungen, die Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren sowie die Anforderungen an Forderungsanmeldungen.