Vor dem Hintergrund der RestrukturierungsRL 2019/1023 ABl L 2019/172, 18 erörtert der Autor die Zukunft der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung. Er präsentiert den Meinungsstand - auch bezüglich der Unvereinbarkeit der Antragspflicht bei Überschuldung mit der RIRL - und schlägt vor, den Prognosezeitraum der Fortbestehensprognose auf zwölf Monate zu fixieren.