Bei Kreditgeschäften unter Beteiligung mehrerer Gläubiger erfolgt die Bestellung von Kreditsicherheiten mitunter zugunsten eines gemeinsamen Treuhänders der Kreditgeber. Wird in der Folge die Insolvenz über den Kreditnehmer eröffnet, kann es zu einer untypischen Konstellation kommen: Die Person des Insolvenzgläubigers (Kreditgeber) und die des Absonderungsgläubigers (Treuhänder) fallen auseinander. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie die Bestimmungen der IO zur Verfahrensteilnahme von Absonderungsgläubigern auf solche Konstellationen anzuwenden sind.