vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Nachweis der Überschuldung im Eröffnungsverfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/277ZIK 2019, 230 Heft 6 v. 31.12.2019

IO: § 67

Bei juristischen Personen ist der Eröffnungsgrund der Überschuldung der Zahlungsunfähigkeit gleichzuhalten. Eine gesetzliche Definition der Überschuldung fehlt, doch liegt diese vor, wenn die Schuldnerin ein negatives Eigenkapital aufweist ("buchmäßige Überschuldung") und die Fortbestehensprognose negativ ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte