Dass sich die an einer Spaltung beteiligten Gesellschaften ihre Ansprüche aus der Spaltungshaftung wechselseitig auch durch Bankgarantien besichern lassen, kommt praktisch nicht selten vor. Was dabei zu beachten ist und welche Probleme sich in diesem Zusammenhang auftun können, erörtern die Autoren im vorliegenden Beitrag.