Anlässlich des Judikaturwandels in der Rechtsprechung des ersten Senats betreffend den Mitverschuldenseinwand des geschädigten Anlegers wird eine Entscheidung vor dem Hintergrund der bisher dazu ergangenen Rechtsprechung bewertet.
Anlässlich des Judikaturwandels in der Rechtsprechung des ersten Senats betreffend den Mitverschuldenseinwand des geschädigten Anlegers wird eine Entscheidung vor dem Hintergrund der bisher dazu ergangenen Rechtsprechung bewertet.