Nach Ansicht des OLG Linz 27. 8. 2019, 6 R 95/19m ist ein Aufgriffsrecht an einem GmbH-Geschäftsanteil im Fall einer Gesellschafterinsolvenz schon wegen § 26 Abs 3 IO unwirksam und daher nicht im Firmenbuch einzutragen. Diese Entscheidung wird von den Autorinnen kritisch betrachtet.