Weil der Eintritt in das präventive Verfahren nach der RestrukturierungsRL nach Ansicht der Autoren an wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich anerkannten Krisenmerkmalen festgemacht werden soll, bietet der Beitrag aus einem betriebswirtschaftlichen Blickwinkel Lösungsansätze zur Verhinderung von vermeidbaren Insolvenzen.