Am 26. 6. 2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, kurz RIRL), im ABl der Europäischen Union L 172/18 verlautbart. An der Umsetzung in das nationale Recht wird derzeit gearbeitet.1 Der Beitrag zeigt auf, dass es insb für den präventiven Restrukturierungsrahmen auch steuerlicher Begleitmaßnahmen bedarf, und umreißt im Rahmen einer ersten Einschätzung, in welchen Bereichen solche erforderlich sein könnten bzw woran bei der Ausarbeitung eines Restrukturierungsplans aus steuerlicher Sicht zu denken sein wird.2