vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz: Zur Notwendigkeit steuerlicher Begleitmaßnahmen

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M.ZIK 2019/255ZIK 2019, 216 Heft 6 v. 31.12.2019

Am 26. 6. 2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, kurz RIRL), im ABl der Europäischen Union L 172/18 verlautbart. An der Umsetzung in das nationale Recht wird derzeit gearbeitet.11Siehe ZIK 2019/3, 1; ZIK 2019/58, 41; ZIK 2019/112, 81. Der Beitrag zeigt auf, dass es insb für den präventiven Restrukturierungsrahmen auch steuerlicher Begleitmaßnahmen bedarf, und umreißt im Rahmen einer ersten Einschätzung, in welchen Bereichen solche erforderlich sein könnten bzw woran bei der Ausarbeitung eines Restrukturierungsplans aus steuerlicher Sicht zu denken sein wird.22Der Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht (www.hamburger-kreis.org ) hat sich in dem Workshop "Brauchen wir eine Restrukturierungssteuerreform?" am 10. 9. 2019 in Berlin mit der Frage auseinandergesetzt, welche steuerlichen Aspekte der dt Gesetzgeber bei der Umsetzung der RIRL regeln sollte. Siehe dazu auch Kahlert, Hat das Steuerrecht die Macht, den von der EU-Kommission vorgeschlagenen präventiven Restrukturierungsrahmen außer Kraft zu setzen? NZI-Beilage 2017/1, 52. Die Autorin hat an diesem Workshop teilgenommen und sich in der Folge mit dem Regelungsbedarf im österr Rechtsbereich befasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte