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Zur nachträglichen Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

BeiträgeMag. Sophie Malleg, MBLZIK 2019/253ZIK 2019, 210 Heft 6 v. 31.12.2019

Im vorliegenden Beitrag wird erörtert, wie man als Insolvenzgläubiger, dessen nachträgliche Forderungsanmeldung (nur) zum Akt gelegt wird, geltend machen kann, dass die Voraussetzungen des § 107 Abs 1 IO nicht vorliegen. Ein Judikat des OLG Graz, dem im Ergebnis zuzustimmen ist, gibt Anlass dazu.

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