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Kostendeckung: Kostenvorschüsse/Stammeinlagenforderung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/239ZIK 2019, 197 Heft 5 v. 13.11.2019

IO: §§ 70, 71, 72, 72a, 72b, 72d, 260

GmbHG: § 127 Abs 14, 16

Das Vorhandensein eines kostendeckenden Vermögens muss das InsolvenzG stets amtswegig erheben, sodass allfällige dahin gehende Defizite auch dann aufzugreifen sind, wenn sie im Rekurs nicht ausdrücklich geltend gemacht werden.

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