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Keine Aktivlegitimation des Schuldners bei angeblichem Einzelschaden durch eine Insolvenzverwalterin

JudikaturBearbeiter: Stephan RielZIK 2019/238ZIK 2019, 196 Heft 5 v. 13.11.2019

IO: § 48 Abs 2, § 81 Abs 3

Zur Geltendmachung der Haftung einer Insolvenzverwalterin für einen Einzelschaden ist die geschädigte Beteiligte auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Verzicht eines weiteren Vorgehens gegen den Schuldner sachlich legitimiert, nicht hingegen dieser.

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