Die RestrukturierungsRL sieht vor, dass Schuldnern künftig auch außerhalb des Insolvenzverfahrens ein Rechtsrahmen zur Verfügung stehen soll, der ihnen eine frühzeitige und wirksame Restrukturierung ermöglicht. Der Autor erörtert, welche Anforderungen ein Frühwarnsystem als krisenvermeidendes Instrument erfüllen muss.